Ein gar nicht so seltener Fall: Herr M. hat einen Baugrund gekauft und den Kaufpreis bei Vertragsunterschrift bar geleistet. Nachträglich stellt sich heraus, dass im Grundbuch eine hypothekarische Belastung des Grundstückes durch das Finanzamt gegeben ist. Als er daraufhin den Kauf rückgängig machen will, stellt sich heraus, dass der Verkäufer über die gezahlte Kaufsumme nicht mehr verfügt.
Was ist schiefgelaufen?
Eigentümer eines Grundstückes wird man nicht mit Vertragsabschluss, sondern erst mit der Grundbuchseintragung. In diesem Falle wurde der Kaufpreis dem Verkäufer vorher ausbezahlt, ohne das Grundbuch zu beobachten.
Wie hätte es ablaufen sollen?
Der Grundkäufer hätte den Verkauf einfach über einen Notar abwickeln sollen. Der Notar weiß selbstverständlich in allen Belangen bezüglich des Erwerbes von Liegenschaften Bescheid und erklärt den Vertragsparteien rechtliche und wirtschaftliche Folgen eines Rechtsgeschäftes. Der Notar informiert sich im Grundbuch, er berät über die sichere Abwicklung durch Grundbuchsperre, verwahrt den Kaufpreis treuhändig, überwacht die Erfüllung der Auszahlungsbedingungen, sorgt für genaueste Abrechnung und erledigt die Eintragung im Grundbuch.
Auf alle Fälle ist der Weg zum Notar somit billiger als eine nachfolgende Sanierung gemachter Fehler. Denn Unwissenheit schützt bekanntlich vor Rechtsfolgen nicht!
Quelle: notar.at